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Rehasport in Kürze

Wer bekommt nach § 2 SGB IX Rehasport verordnet

Rehasport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit und seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder wenn eine Beeinträchtigung im Leben zu erwarten ist. Diese können durch alle möglichen denkbaren orthopädischen oder internistischen Probleme (Knie-, Hüft-, Schulterprobleme, Arthrose, Osteoporose, Rückenprobleme, künstliche Gelenke) hervorgerufen werden. Jedoch kann auch bei Bewegungsmangel, Stress und Depression Rehasport ärztlich verordnet werden.

Was ist eigentlich Rehasport?

Rehasport nach § 44 SGB IX

Der Rehabilitationssport zählt zu den Leistungen der Krankenkassen zur medizinischen Rehabilitation. Sein Ziel ist die langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges bei Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit in Ausdauer und Belastbarkeit der davon bedrohten Menschen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Behinderungsart in Betracht.

Wann wird Rehasport verordnet?

Krankheitsbilder können Schäden der Inneren Organe oder orthopädische Probleme sein:

Innere Organe:

  • Schlaganfall
  • Diabetes
  • Bluthochdruck
  • Asthma
  • Adipositas
  • Rheuma

Orthopädische Probleme:

  • Knie-, Hüft-, Schulterprobleme
  • Arthrose
  • Osteoporose
  • Rückenprobleme
  • Künstliche Gelenke