Montag, Mittwoch und Freitag
8.00 bis 22:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag
6.30 bis 22:30 Uhr
Samstag und Sonntag
9.00 bis 20:00 Uhr Feiertag
Kinderbetreuung:
Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Sonntag 9.30 bis 12:30
Georg-Wimmer-Ring 2-6
85604 Zorneding
Wer bekommt nach § 2 SGB IX Rehasport verordnet
Rehasport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit und seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder wenn eine Beeinträchtigung im Leben zu erwarten ist. Diese können durch alle möglichen denkbaren orthopädischen oder internistischen Probleme (Knie-, Hüft-, Schulterprobleme, Arthrose, Osteoporose, Rückenprobleme, künstliche Gelenke) hervorgerufen werden. Jedoch kann auch bei Bewegungsmangel, Stress und Depression Rehasport ärztlich verordnet werden.
Rehasport nach § 44 SGB IX
Der Rehabilitationssport zählt zu den Leistungen der Krankenkassen zur medizinischen Rehabilitation. Sein Ziel ist die langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges bei Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit in Ausdauer und Belastbarkeit der davon bedrohten Menschen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Behinderungsart in Betracht.
Krankheitsbilder können Schäden der Inneren Organe oder orthopädische Probleme sein: